Das Bundesamt für Justiz erließ am Montag gleich zwei Bußgeldbescheide gegen die Betreiber der Messagging-App Telegram wegen Verstößen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das in Deutschland den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten in den sozialen Medien regelt. Die Höhe der Geldstrafen beläuft sich auf 5,125 Millionen Euro.
Das Bundesamt für Justiz schreibt in einer Pressemitteilung:
“Den Verstoß gegen die Pflicht zur Bereithaltung gesetzeskonformer Meldewege hat das BfJ mit einem Bußgeld in Höhe von 4,25 Millionen Euro geahndet. Wegen der Nichtbenennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten hat das BfJ ein Bußgeld in Höhe von 875 Tausend Euro verhängt.”
Man sei zuvor wiederholt mit ihren Versuchen gescheitert, dem in Dubai ansässigen Telegram Papiere zuzustellen, trotz der Unterstützung von Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Eine in Deutschland ansässige Anwaltskanzlei hat inzwischen erklärt, dass sie Telegram vertritt, aber das reichte nicht aus, um die Geldstrafen zu verhindern, so das Bundesamt für Justiz.
Telegram gilt als beliebtes Medium in der »Querdenker«-Szene. Die deutsche Bundespolizei hatte schon Anfang des Jahres davor gewarnt, dass sich die App zu einem „Radikalisierungsmedium“ entwickelt, das von einigen Mitgliedern genutzt wird, um Politiker, Wissenschaftler und Ärzte wegen ihrer Rolle bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie ins Visier zu nehmen.
Wie das BfJ weiter berichtet, sind die Bußgeldbescheide noch nicht rechtskräftig. Telegram könne noch Einspruch einlegen.